PES - Personalmanagement im Rahmen Erweiterter Selbstständigkeit von Schulen

PES (Personalmanagement im Rahmen erweiterter Selbstständigkeit von Schulen) unterstützt die rheinland-pfälzischen Schulen aller Schularten bei der Suche, geeignete Vertretungslehrkräfte zu finden.
An PES nehmen ca. 530 weiterführende Schulen sowie auf freiwilliger Basis ca. 320 Ganztags- oder Schwerpunktgrundschulen teil. Mit der Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten erreichten Schulen eine deutliche Reduzierung des temporären Unterrichtsausfalls.

Für Sie bietet das Programm die Chance, schon während des Studiums oder auch danach, als bezahlte Vertretungskraft an Schulen zu arbeiten, praktische Erfahrungen zu sammeln und Kontakte zu knüpfen. Sie können sich über eine Selbstregistrierung online bewerben. Auf der PES-Homepage haben interessierte Bewerber*innen vorab die Möglichkeit zu schauen, wo Vertretungsbedarf besteht.

Sie finden alle Informationen auf den Seiten des PES-Bildungsservers. Dort finden Sie auch eine FAQ zu den wichtigsten Fragen.

Es gibt zwei Vertragsarten bei PES-Stellen

  1. KAPOVAZ-Vertrag: Es darf noch keine Beschäftigung beim Land bestanden haben. Eine HiWi-Stelle ist Hinderungsgrund.
  2. Vertrag mit Sachgrund: Können acht Mal in vier Jahren abgeschlossen werden, dann folgt eine Sperrfrist von 12 Monaten. Eine HiWi-Stelle ist kein Hinderungsgrund.

 

PES-Stellen können als Orientierendes schulisches Praktikum anerkannt werden. Folgende Bedingungen müssen hierzu erfüllt sein:

  • eine Bescheinigung der Schule über Dauer und Umfang der PES-Stelle mindestens äquivalent zum Umfang eines regulären OP (15 Arbeitstage),
  • die Planung einer Unterrichtsstunde.