PES - Personalmanagement im Rahmen Erweiterter Selbstständigkeit von Schulen

Für die Vertretung von Unterricht stellt die Landesregierung erhebliche zusätzliche Mittel zur Verfügung und bietet somit den Schulen, die an PES (Personalmanagement im Rahmen Erweiterter Selbstständigkeit von Schulen) teilnehmen, zusätzlich zu den bisher üblichen Vertretungsmaßnahmen eine Mög­lichkeit, selbstständig neue, flexible Maßnahmen zur Vertretung von Unterricht zu ergreifen.

Falls Sie an einer Vertretungstätigkeit an PES-Schulen interessiert sind, besteht auf dem

PES-Bildungsserver
die Möglichkeit nachzuschauen, wo Vertretungsbedarf an PES-Schulen besteht.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihre Vertretungstätigkeit an einer PES-Schule als Orientierendes Praktikum anerkennen lassen.
Für Fragen bzgl. der Anerkennung als Orientierendes Praktikum wenden Sie sich bitte an
Frau
Nadja Nikolaus
MINISTERIUM FÜR BILDUNG
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
Telefon +49 (6131) 16 – 4529
nadja.nikolaus[at]bm.rlp.de

Es gibt zwei Vertragsarten bei PES-Stellen

  1. KAPOVAZ-Vertrag: Es darf noch keine Beschäftigung beim Land bestanden haben. Eine HiWi-Stelle ist Hinderungsgrund.
  2. Vertrag mit Sachgrund: Können acht Mal in vier Jahren abgeschlossen werden, dann folgt eine Sperrfrist von 12 Monaten. Eine HiWi-Stelle ist kein Hinderungsgrund.