EU-Reform der Pestizidzulassung in der Kritik: Forschende warnen vor Abschwächung von Schutzstandards
Die EU setzt weltweit Maßstäbe bei der Regulierung von Pestiziden. Das komplexe Zulassungsverfahren gilt vielen allerdings als reformbedürftig. Ein neues Gesetzespaket soll das Verfahren vereinfachen. Aus Sicht von Forschenden birgt es jedoch erhebliche Risiken für Umwelt und menschliche Gesundheit. Ein internationales Forschungsteam aus 27 europäischen Forschungsinstitutionen unter der Leitung der Universität Freiburg warnt in einem Beitrag in der Fachzeitschrift „Science“, dass zentrale Schutzmechanismen geschwächt werden könnten. Gleichzeitig zeigt die Autorengruppe Möglichkeiten auf, wie sich die Zulassungsverfahren effizienter gestalten lassen, ohne Umwelt- und Gesundheitsschutz zu gefährden. Einer der Co-Autoren ist Carsten Brühl von der RPTU.
Die Europäische Kommission hat ein neues Gesetzespaket vorgelegt. Es soll zentrale Bestimmungen reformieren, die bisher für die Zulassung von Pestiziden gelten. Das „Omnibus-Paket X: Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln“ ist Teil einer umfassenden Strategie, mit der die Kommission Rechtsvorschriften in der Europäischen Union (EU) vereinfachen und den Verwaltungsaufwand senken möchte.
Derzeit werden auf EU-Ebene Pestizide je nach Art des Wirkstoffes für zehn oder 15 Jahre zugelassen. Danach können Hersteller die Weiterzulassung beantragen und müssen dabei aktualisierte Daten zur Sicherheit des Wirkstoffs vorlegen. Dieser wird dann erneut auf aktueller wissenschaftlicher Basis überprüft. „Das hat sich als ein wirksamer Hebel für problematische Stoffe bewiesen“, so Carsten Brühl. Seit 2011 haben 59 Wirkstoffe aufgrund von Gesundheits- oder Umweltbedenken keine Neu-Zulassung erhalten.
Mit der geplanten Reformierung soll die Zulassung nun stark dereguliert werden: Wirkstoffe sollen teilweise unbefristet zugelassen und routinemäßige wissenschaftliche Neubewertungen in festen Zeitabständen abgeschafft werden. Mit der Reform soll sich außerdem der Mechanismus der Risikobewertung umdrehen. Während heute die Hersteller regelmäßig die Unbedenklichkeit der Stoffe beweisen müssen, sollen nach Plänen der EU die Stoffe künftig dauerhaft am Markt bleiben können, sofern nicht von Behördenseite gravierende neue Gesundheits- oder Umweltrisiken festgestellt werden. „Damit würde die Beweislast vom Hersteller auf die Behörden entfallen, was problematisch ist, da die Zulassungsbehörden nur ein geringes Budget für Forschung haben“, unterstreicht Brühl. Die Forschenden kritisieren, dass damit das Vorsorgeprinzip ausgehöhlt werden könnte.
Das Forschungsteam sieht auch die Änderung der Übergangsfristen für Wirkstoffe kritisch, deren Zulassung abgelaufen ist. Aktuell dürfen Produkte, die einen nicht mehr zugelassenen Wirkstoff enthalten, nur noch bis zu 18 Monate verbraucht werden. Mit der Reform würde sich die Übergangsfrist auf bis zu drei Jahren verlängern – auch bei Gesundheits- oder Umweltbedenken, solange diese nicht als unmittelbar und schwerwiegend eingestuft würden.
In ihrem Artikel zeigen die Autorinnen und Autoren Möglichkeiten auf, wie sich die Zulassungsverfahren vereinfachen ließen, ohne dabei auf den Schutz von Mensch und Umwelt zu verzichten, darunter Abbau von Zulassungsstau durch Investitionen, besseres Monitoring durch Verknüpfung mit Anwendungsdaten, öffentliche Zulassungsstudien oder einheitliche Bewertungskriterien.
„Bei aller Diskussion über die Anpassung der Pestizidregulierung gilt: Das internationale Ziel einer Reduktion des Pestizidrisikos um 50 Prozent bis 2030 darf nicht aus dem Blick geraten“, bekräftigt Carsten Brühl.
Weitere Informationen:
Die Publikation: Dimitry Wintermantel et al., EU Omnibus proposal increases pesticide risks. Science, DOI: 10.1126/science.aeg8744 (Online-Vorabpublikation).
Die Erstautorenschaft liegt bei der Universität Freiburg. Ausführlichere Informationen gibt es in der Pressemeldung der Universität Freiburg.
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iES Landau, Institut für Umweltwissenschaften Landau
Prof. Dr. Carsten A. Brühl
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