Externes Ablegen von Leistungen

Ob diese Möglichkeiten für Ihren Studiengang gelten, entnehmen Sie bitte der jeweiligen Prüfungsordnung!


Demnach kann für Studierende mit ständigem Aufenthalt im Ausland die Möglichkeit bestehen, auf Antrag eine Modulprüfung  (Klausur)  extern  abzulegen, z.  B.  in  Goethe-Institut,  Botschaft,  DAAD-Institut,  Hochschule. 

Die Klausuraufsicht  müssen  Sie  selbst  organisieren  und  Ihrem wissenschaftlichen  Mitarbeitenden  beim  DISC den/die Ansprechpartner/in  nennen  (etwaige  Kosten  für  die  Klausuraufsicht  sind  von  Ihnen selbst  zu  tragen).  Der vereinbarte Klausurtermin muss zeitlich mit den regulären Klausurterminen stattfinden.
Weiterhin  kann  (im  Einzelfall  sowie)  bei  Studierenden  mit  ständigem  Aufenthalt  im  Ausland  auf begründeten Antrag eine Ersatzleistung für die Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung erstellt werden.

Antrag auf externes Ablegen einer Klausur bzw. Ersatzleistung

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