Prüfungsausschuss
Besonders relevant ist der Prüfungsausschuss im Kontext rund um die Gestaltung des Prüfungsverfahrens. Denn dieser kann in viele Bereiche des Prüfungsverfahrens eingreifen. Von den Rechten und Pflichten des Prüfungsausschusses sind alle an einer Hochschule lehrenden Personen, die Verwaltung und besonders die Studierenden betroffen. Allein die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses betrifft Studierende, Hochschullehrer/innen, wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Mitarbeiter. Auch die Verwaltung steht in engem Kontakt mit dem Prüfungsausschuss, da sie beratend tätig ist und viele Entscheidungen des Prüfungsausschusses umsetzt.