Zusatzleistungen

Zitat: "Nach Maßgabe verfügbarer Kapazitäten können Studierende bis zum Ende des Prüfungszeitraums des Semesters, in dem sie die Bachelorprüfung bestanden haben, zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen ablegen (Zusatzleistungen). Zusätzliche Prüfungsleistungen sind vom Prüfungsausschuss zu genehmigen. Der entsprechende Antrag ist rechtzeitig über die Abteilung für Prüfungsangelegenheiten an den Prüfungsausschuss zu richten. ...."

Hier geht's zur Prüfungsordnung KL / LD.