Zusatzleistungen

Zitat: "Nach Maßgabe verfügbarer Kapazitäten können Studierende bis zum Ende des Prüfungszeitraums des Semesters, in dem sie die Bachelorprüfung bestanden haben, zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen ablegen (Zusatzleistungen). Zusätzliche Prüfungsleistungen sind vom Prüfungsausschuss zu genehmigen. Der entsprechende Antrag ist rechtzeitig über die Abteilung für Prüfungsangelegenheiten an den Prüfungsausschuss zu richten. ...."