Antragstellung und Antragsformulare

Da die Antragsbearbeitung  mehrere Wochen in Anspruch nimmt, sollten Sie den (Weiter-) Förderungsantrag mit allen erforderlichen Nachweisen spätestens zu den nachstehenden Terminen einreichen. Nur dann kommt es nicht zu einer Zahlungsunterbrechung. 

(Weiter-) Förderung ab Sommersemester:

Hochschule: spätestens bis 31. Dezember des Vorjahres

RPTU: spätestens bis 31. Januar

(Weiter-) Förderung ab Wintersemester

Hochschule: spätestens bis 30. Juni

RPTU: spätestens bis 31. Juli

 

Studierende, die den Antrag später abgeben, müssen mit einer verzögerten Auszahlung rechnen. Leistungen nach dem BAföG können im Übrigen frühestens ab dem Antragsmonat bewilligt werden (Beispiel: Wenn Sie den Weiterförderungsantrag für das Wintersemester erst im Dezember abgeben, können Sie auch erst ab Dezember BAföG erhalten).

Wichtig: Der Antrag kann auch gestellt werden, wenn Sie noch nicht eingeschrieben sind

Weitere Informationen

www.bafög.de

Online-Antrag

Hier den Antrag auf Ausbildungsförderung online ausfüllen

Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unter www.bafög.de (externer Link).

Das Formblatt 02 wird für Studierende nicht benötigt. Es wird durch die Immatrikulationsbescheinigung ersetzt.

Wenn Sie den Deutschkurs oder das Internationale Studienkolleg besuchen, benötigen Sie das Formblatt 02 zusätzlich zur Immatrikulationsbescheinigung.

Antragsformulare erhalten Sie in Kaiserslautern auch beim Amt für Ausbildungsförderung (Formularständer 5. Stock, Geb. 47).

Wichtig: Der Antrag kann auch gestellt werden, wenn Sie noch nicht eingeschrieben sind!

 

In der Regel sind wir einmal im Monat auch am Standort Zweibrücken persönlich zu erreichen.

Die Termine finden Sie unter diesem Link: Abteilung 4.3 BAföG und Stipendien (uni-kl.de)