Vortrag am 19. Oktober: Erfindungen schützen – Was regelt das Arbeitnehmererfindungsrecht?

Patentanwalt Dr. Marc Kannengießer

Eine Erfindung ist eine schöpferische Leistung, die sich im technischen Bereich in der Regel durch ein Patent schützen lässt. Wird die Erfindung im Arbeitsverhältnis gemacht, greift neben dem Schutz des geistigen Eigentums auch das sogenannte Arbeitnehmererfindungsrecht. Was Beschäftigte an einer Hochschule hierüber wissen sollten, erläutert Patentanwalt Dr. Marc Kannengießer am 19. Oktober von 16:00 bis 18:00 Uhr in seinem Vortrag „Meine Erfindungen schützen – Grundzüge und Praxis des Arbeitnehmererfindungsrechts“ (Gebäude 44 / Raum 465).  Die Teilnahme ist kostenlos. Um vorherige Anmeldung unter piz@rptu.de wird gebeten.

Patentanwalt Dr. Marc Kannengießer, Absolvent der Physik an der ehemaligen TU Kaiserslautern, beleuchtet in seinem Vortrag den Weg von einer Hochschulerfindung bis zu einem Patent und dessen Verwertung. Anhand des Arbeitnehmererfindungsgesetzes zeigt er auf, welche Vorteile, Rechte und Pflichten sich insbesondere für Hochschulmitarbeitende aus diesem Rechtsrahmen ergeben und welche Risiken aus deren Nichtbeachtung resultieren können. Die Grundlagen des Rechts der Arbeitnehmererfindungen werden ebenso dargestellt wie die Bestimmungen der Erfindervergütung mit besonderem Fokus auf Lösungsansätze für praxisrelevante Einzelfragen.

Diese Veranstaltung des Patent- und Informationszentrums (PIZ) Rheinland-Pfalz richtet sich an alle Mitarbeitende, die in einem Dienstverhältnis mit der RPTU stehen sowie an Studierende und Stipendiaten. Die Anmeldung erfolgt unter piz[at]rptu.de.
 

Kontakt:

Jan-Ulrich Glup
Leiter Patent- und Informationszentrum RLP (PIZ)
Tel.: 0631 205-3202
E-Mail: ulrich.glup[at]rptu.de

 

Patentanwalt Dr. Marc Kannengießer

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