Katrin Eder: „Klimawandel verstärkt Problem von schädlichen Stoffen in Gewässern. Deshalb unterstützen wir gemeinsam mit der RPTU Kläranlagenbetreiber bei der Einrichtung einer zusätzlichen Reinigungsstufe“
Neue Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) tritt im Januar 2025 in Kraft – Beratungsstelle Abwasser unterstützt Kläranlagenbetreiber – Einrichtung einer Vierten Reinigungsstufe ist oft Investition in Millionenhöhe – Schadstoffe gelangen über Ausscheidungen aber auch über unsachgemäße Entsorgung ins Abwasser
„Spurenstoffe, wie Rückstände aus Medikamenten, Putzmitteln und Kosmetikprodukten kommen mittlerweile nicht nur in Flüssen und Seen, sondern auch im Grundwasser vor. Vor deren Auswirkungen müssen wir uns schützen. Ein Baustein ist dabei eine zusätzliche Reinigungsstufe in Kläranlagen. So können verschiedene Schadstoffe aus dem Abwasser entfernt werden, ehe sie in unsere Gewässer gelangen. Das Klimaschutzministerium hat hier vorausschauend gehandelt und gemeinsam mit der RPTU Kaiserslautern-Landau eine Beratungsstelle eingerichtet“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder am heutigen Freitag bei einem Besuch der Kläranlage Landstuhl.
Bei der Beratungsstelle Abwasser können sich die rheinland-pfälzischen Kläranlagenbetreiber, die für die Einrichtung einer 4. Reinigungsstufe vorgesehen sind, beraten lassen, welche Aspekte bei der Verfahrensauswahl durch die beauftragten Planer für den jeweiligen Standort zu beachten sind und welche Spurenstoffe im Abwasser untersucht werden sollen. Denn eine zusätzliche Reinigungsstufe ist oftmals eine Investition in Millionenhöhe.
Die Beratungsstelle dient als Plattform zum Wissens- und Technologietransfer, als Anlaufstelle und Ansprechpartner zu technologischen Fragestellungen und zum Erfahrungsaustausch rund um das Thema Abwasser in Rheinland-Pfalz mit dem Schwerpunkt Spurenstoffe. Finanziert wird die Beratungsstelle Abwasser über eine seit 2016 bestehende Forschungskooperation zwischen der RPTU Kaiserslautern-Landau (ehemals TU Kaiserslautern) und dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz. Aktuell sind für die Jahre 2024 und 2025 insgesamt 120.000 Euro für die Beratungsstelle eingeplant. Die Beratungen erfolgen kostenlos und dienen der Unterstützung der Planungstätigkeiten der betroffenen Kommunen.
„Seit Jahren kooperieren MKUEM und RPTU erfolgreich im Bereich der Abwasserentsorgung und Regenwasserbewirtschaftung. Dabei bringt die RPTU ihre langjährigen Erfahrungen in Forschung, Entwicklung und Technologietransfer ein. Wir freuen uns, dass mit der Beratungsstelle Abwasser RLP diese Kooperation ausgeweitet und vertieft wird und wir so gemeinsam zu einer zügigen Umsetzung zukunftsweisender Lösungen beitragen können“, so Heidrun Steinmetz, Professorin und Leiterin des Fachgebietes Ressourceneffiziente Abwasserbehandlung der RPTU Kaiserslautern-Landau.
Vierte Reinigungsstufe für einige Kläranlagen bald Pflicht
„Viele Tiere und Pflanzen, etwa Asseln und Insektenlarven, reinigen unsere Gewässer. Fehlen diese, ist das Ökosystem geschwächt und die Wasserqualität nimmt weiter ab. Der Klimawandel verschärft dieses Problem. Durch steigende Wassertemperaturen schwindet schneller überlebenswichtiger Sauerstoff im Gewässer. Dazu kommt: Bei Niedrigwasser reichern sich Schadstoffe schneller an, da der Verdünnungseffekt ausbleibt“, so Katrin Eder. Nur rund 22 Prozent der Gewässer in Rheinland-Pfalz sind in einem ökologisch guten oder sehr guten Zustand. Rund ein Drittel ist aufgrund von Schadstoffeinträgen aus der Landwirtschaft und dem Abwasser sowie aufgrund einbetonierter Ufer in einem unbefriedigenden oder sogar schlechten Zustand.
Für Kläranlagen ab einer Größe von 150.000 Einwohnerwerten (EW) und für nach den Kriterien Gewässerbelastung und Schutzbedürftigkeit ausgewählte Kläranlagen mit einer Ausbaugröße zwischen 10.000 und 150.000 EW wird eine Vierte Reinigungsstufe auch bald Pflicht. Im Januar 2025 tritt die neue Kommunalabwasserrichtlinie der EU in Kraft. In Rheinland-Pfalz sind von den insgesamt 660 Kläranlagen aktuell 65 betroffen.
Rheinland-Pfalz geht bei dem Thema passend zu den in Vorbereitung befindlichen Regelungen von KARL zeitlich gestuft vor. Die ersten Kläranlagenbetreiber haben in Abstimmung mit dem Klimaschutzministerium bereits mit dem Ausbau begonnen beziehungsweise befinden sich in der Planung zur Umsetzung. Im nächsten Schritt werden die weiteren von einer 4. Reinigungsstufe betroffenen Kläranlagenbetreiber informiert und zeitlich priorisiert. Die ersten Fristen nach KARL enden 2033, die letzten im Jahr 2045.
„Hier gehen wir voran und haben schon vor circa fünf Jahren damit begonnen, Machbarkeitsstudien von Kommunen zur Einrichtung einer 4. Reinigungsstufe finanziell zu unterstützen. Von den 15 Kläranlagenbetreibern mit Machbarkeitsstudie haben drei – Edenkoben, Jockgrim und Schwegenheim – bereits die Genehmigungsplanungen für den Ausbau begonnen. Die Kläranlage Untere Ahr, die komplett neu gebaut werden muss, wird ebenfalls bereits nach geplanter Fertigstellung im Jahr 2030 mit einer 4. Reinigungsstufe ausgestattet sein. In Mainz wurde sogar bereits mit dem Bau einer 4. Reinigungsstufe begonnen“, erläuterte Ministerin Eder.
„Die Einrichtung einer 4. Reinigungsstufe ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe. Die betroffenen Kommunen und deren Planer brauchen daher weitergehende fachliche Unterstützung. Der Fachbeirat Eigenbetriebe und kommunale Unternehmen im Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz ist überzeugt, dass die neue Beratungsstelle Abwasser an der RPTU Kaiserslautern-Landau dazu maßgeblich beitragen kann und wird“, so Dennis Sartorius vom Fachbeirat Eigenbetriebe und kommunale Unternehmen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, der auch die Interessen des rheinland-pfälzischen Städtetages mitvertritt.
Nicht jedes Reinigungsverfahren für jede Kläranlage geeignet
Für welche Art der 4. Reinigungsstufe sich ein Kläranlagenbetreiber entscheidet, ist dabei abhängig von verschiedenen Faktoren: Etwa, wie die örtlichen Platzverhältnisse sind oder welche Spurenstoffe im Abwasser vorkommen. Dies ist wiederum davon abhängig, ob ein Krankenhaus oder ein Industriegebiet in der Nähe ist, aber auch wie die Altersstruktur der Einwohnerinnen und Einwohner im Einzugsgebiet ist.
Generell gelangen die Spurenstoffe sehr unterschiedlich ins Abwasser. Manche können vermieden werden, wie die unsachgemäße Entsorgung von Medikamenten in Toiletten, andere dagegen nicht, wie beispielsweise die Ausscheidung von Medikamentenrückständen und Lebensmittelzusatzstoffen. Daher ist die Einrichtung von 4. Reinigungsstufen an bestimmten Standorten erforderlich. Da die Einrichtung und der Betrieb einer 4. Reinigungsstufe mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist und zudem auch mit der zusätzlichen Behandlung nicht alle ins Abwasser eingetragenen Spurenstoffe wieder aus diesem entfernt werden, ist es zudem Ziel des ganzheitlichen Ansatzes, den Eintrag von Schadstoffen in das Abwasser möglichst an der Quelle, also bereits bei der Herstellung und in der Anwendung sowie bei einer ordnungsgemäßen Entsorgung zu reduzieren.
Es gibt jedoch auch andere Eintragswege von Schadstoffen, die nicht über das Abwasser in unseren Gewässern landen, etwa Pestizidrückstände aus der Landwirtschaft. Auch hier ist die Vermeidung von Einträgen durch eine fachgerechte Anwendung von hoher Bedeutung.
Auf der Kläranlage in Landstuhl werden aktuell in einer Versuchsanlage verschiedene Verfahren der 4. Reinigungsstufe im Forschungsprojekt „SpurO“ untersucht. Ziel ist unter anderem die Entwicklung und Erprobung eines einfachen und kostengünstigen Verfahrens zur Spurenstoffelimination für vergleichsweise kleine beziehungsweise mittelgroße Kläranlagen, die auf die Abwasserreinigung von 10.000 bis 60.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ausgerichtet sind. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Kombination eines technischen Verfahrens unter Einsatz von Aktivkohle mit einem Bodenfilter als naturnahen Verfahren.
Weitere Infos zur Beratungsstelle unter: https://bauing.rptu.de/ags/wir/beratungsstelle-abwasser
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