Krankmeldung und Rücktritt

Rücktritt
 

Sie können ohne Grund oder mit Angaben von Gründen von einer Prüfung zurücktreten. Beachten Sie aber unbedingt die Regelungen zum Rücktritt in der jeweiligen Prüfungsordnung.

Ein Rücktritt mit triftigem Grund kann möglich sein, soweit die Gründe unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) schriftlich angezeigt, glaubhaft gemacht und nachgewiesen werden. Die notwendigen Nachweise zur Glaubhaftmachung sind beizufügen. 

Krankheit


Erfolgen Versäumnis oder Rücktritt wegen Krankheit der Kandidatin oder des Kandidaten, so muss dies durch ein ärztliches Attest unverzüglich nachgewiesen und bei der Abteilung für Fernstudienangelegenheiten eingereicht werden. In der Regel ist das Attest innerhalb von 3 Tagen einzureichen, dies soll digital erfolgen.“
Das ärztliche Attest soll ausschließlich eingescannt per Email an die jeweilige Sachbearbeitung der Abt. 4.5 zugesendet werden. Das Original ist durch die Kandidatin oder den Kandidaten für die Dauer des Studiums aufzubewahren und wird gegebenenfalls von Seiten der Universität nachgefordert.

Wichtiger Hinweis: Es wird keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung akzeptiert.