An- und Abmeldungen von Prüfungen
Anmeldungen
Zur Teilnahme an Prüfungen (auch Wiederholungsprüfungen) ist eine Anmeldung erforderlich.
Die Anmeldung findet über OLAT in dem vom DISC bestimmten Anmeldezeitraum statt.
An einer angemeldeten Prüfung müssen Sie grundsätzlich teilnehmen, ansonsten wird die Prüfung mit „nicht bestanden“ bewertet. Die Anmeldung wird zurückgenommen, wenn Sie sich fristgerecht abmelden oder triftige Gründe für Ihr Fehlen nachweisen (z.B. Krankmeldung).
- Ohne Anmeldung kann keine Prüfung gewertet werden.
- Eine fehlende Anmeldung/Teilnahme kann dazu führen, dass eine Prüfung als nicht bestanden gilt. Das kann auch zum Verlust des Prüfungsanspruchs in dem Studiengang führen.
Insofern ist es sehr wichtig, dass Sie in jedem Semester prüfen, welche Meldefristen für Sie bestehen. Sie können sich selbst über Ihre Prüfungsordnung informieren.
Abmeldungen
Eine Anmeldung zu einer Prüfung leitet ein sog. Prüfungsverfahren ein. Sollten Sie nicht teilnehmen können, ist eine ordentliche Abmeldung zwingend erforderlich!
Eine Abmeldung kann innerhalb der festgelegten Abmeldefrist ohne Angabe von Gründen vorgenommen werden (gemäß Prüfungsordnung).
ACHTUNG: Sollten Sie laut Prüfungsordnung verpflichtet sein, eine Prüfung abzulegen, führt eine Nichtteilnahme trotzdem zu einem Nichtbestehen der Prüfung. Beispiele: Wiederholungsregelung oder Versäumnis der Meldefrist.
Sollten Sie triftige Gründe nachweisen können, beachten Sie die Regelungen zum Rücktritt, z.B. wegen Krankheit.
Senden Sie den Antrag per Post, per E-Mail oder werfen Sie ihn in einen Briefkasten der RPTU ein (vor Gebäude 47 oder in Gebäude 47, 4. Etage). Bei Zusendung per Post ist je nach Prüfungsordnung das Eingangsdatum oder der Poststempel maßgebend.
Je nach Prüfungsordnung gibt es ggf. noch weitere Einzelheiten, die zu beachten sind. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiter/innen der Abteilung für Fernstudienangelegenheiten.