Wo ist das Prüfungsrecht geregelt?

Für das Prüfungsrecht gibt es kein einheitliches Gesetzbuch, worin alle Grundsätze und Regelungen des Prüfungsrechts beschrieben sind. Das Prüfungsrecht bildet sich aus unterschiedlichen Quellen:

  • Grundgesetz
  • Hochschulgesetze der Bundesländer
  • Prüfungs- und Studienordnungen
  • Allgemeine Prüfungsrechtsgrundsätze, die vor allem durch die Rechtsprechung anhand des Grundgesetzes herausgearbeitet wurden

Eine Besonderheit im Prüfungsrecht liegt darin, dass die Prüfenden einen Bewertungsspielraum haben, der nur beschränkt gerichtlich überprüft werden kann. Um diese gerichtliche Überprüfungslücke zu kompensieren, wird viel Augenmerk auf das Prüfungsverfahren zur Gewährung der Grundrechte gelegt. Als wichtiger Ausgleich zum Bewertungsspielraum der Prüfenden haben die Studierenden das Recht auf ein Überdenkungsverfahren. Im Überdenkungsverfahren überprüfen die Prüfenden ihre eigene Entscheidung aufgrund konkret vorgebrachter Einwände von Studierenden.


Wichtig für Studierende:
Das Prüfungsrecht sieht eine ausgeprägte Mitwirkungspflicht der Studierenden bezüglich Ihrer Prüfungsverfahren vor. Die Studierenden müssen sich grundsätzlich selbständig über die Prüfungsordnung und die darin enthaltenen Regelungen informieren. Sie müssen diese kennen sowie sich gegebenenfalls aktiv informieren. Auch mögliche Änderungen der Prüfungsordnungen müssen Studierende selbständig mitverfolgen. Die Beachtung der Regelungen ist keine Pflicht, aber eine sogenannte Obliegenheit, das heißt, es liegt natürlich im eigenen Interesse, die Regelungen zu beachten, um keine Nachteile zu erhalten.