Zulassung und Einschreibung

Zulassung und Einschreibung (Immatrikulation) sind nach der Bewerbung die nächsten Schritte auf dem Weg zu Ihrem Studium an der RPTU.

Standort Kaiserslautern

In zulassungsfreien Studiengängen erhalten Sie einen Studienplatz, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und sich form- und fristgerecht beworben haben. Sie bekommen nach Ihrer Bewerbung einen Zulassungsbescheid. Sollten noch Unterlagen fehlen, wird Ihnen das mitgeteilt.

Nach Erhalt des Zulassungsbescheids werden Sie nach Zahlung der Studienkosten eingeschrieben. Ein persönliches Erscheinen zur Einschreibung ist nicht notwendig.


Nach der Einschreibung erhalten die Präsenzstudierenden die Studierenden-Chipkarte als Studierendenausweis; die Fernstudierenden ein Stammdatenblatt inkl. Studierendenausweis. Informationen zum Start ins Studium erhalten Sie auf den Seiten des StudierendenServiceCenter (SSC)

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen (= mit Aufnahmebeschränkung) sind die Studienplätze in ihrer Anzahl beschränkt. Stellt sich heraus, dass die festgelegte Anzahl von Studienplätzen in einem Studiengang für die eingegangenen Bewerbungen ausreicht, erhalten alle Bewerber/innen für den betreffenden Studiengang einen Studienplatz.
Wenn sich in einem Semester aber mehr Bewerber/innen zum Studium angemeldet haben, als Studienplätze vorhanden sind, werden die Studienplätze nach dem in der Studienplatzvergabeordnung festgelegten Verfahren vergeben.
Dabei sind ggf. vorab (im Präsenzstudium) sog. Sonderquoten für Härtefälle, ausländische Studienbewerber/innen, Zweitstudierende und Bewerber/innen mit besonderer Hochschulzugangsberechtigung zu berücksichtigen.

Im Falle einer Zulassung erhalten Sie einen Zulassungsbescheid und können sich durch fristgerechte Zahlung der Studienkosten einschreiben. Ein persönliches Erscheinen zur Einschreibung ist nicht notwendig.

Nach der Einschreibung erhalten die Präsenzstudierenden die Studierenden-Chipkarte als Studierendenausweis; die Fernstudierenden ein Stammdatenblatt inkl. Studierendenausweis. Informationen zum Start ins Studium erhalten Sie auf den Seiten des StudierendenServiceCenter (SSC)

Sofern Sie die Voraussetzungen für einen Studienplatz erfüllen, sich form- und fristgerecht beworben haben, erhalten Sie eine Zulassung zum Studium.

Die Einschreibung erfolgt sobald:

1. Ihre Unterlagen vollständig vorliegen und

2. der Sozialbeitrag fristgerecht bei uns eingegangen ist.

Nach der Einschreibung erhalten Sie Ihren Studierendenausweis. Informationen zum Start ins Studium erhalten Sie auf den Seiten des StudierendenServiceCenter (SSC)

Minderjährige Studienbewerbende benötigen für die Bewerbung und Einschreibung die Einwilligung ihrer Eltern.

Standort Landau

Ihr Zulassungsantrag kann bearbeitet werden, wenn er fristgerecht und vollständig bei der Universität eingegangen ist und Sie die grundsätzlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllen.


 a) Bewerber für einen zulassungsfreien Studiengang erhalten bei erfüllten Zugangsvoraussetzungen in jedem Fall einen Studienplatz. Sie können sich unmittelbar nach der Eingabe Ihrer Daten im Rahmen des „Zulassungsantrages“ einschreiben. Informationen zur Einschreibung finden Sie unter Einschreibung.

Das gilt gleichermaßen für Mehr-Fach-Studiengänge (also für den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang und den Zwei-Fach-Bachelor), wenn Sie ausschließlich zulassungsfreie Fächer gewählt haben.

b) Bewerber für einen zulassungsbeschränkten Studiengang oder für Mehr-Fach-Studiengänge (lehramtsbezogener Bachelorstudiengang, Zwei-Fach-Bachelor) mit zulassungsbeschränkten Fächern nehmen am Auswahlverfahren teil. Das Auswahlverfahren besteht aus einem Hauptverfahren und einem optionalen Nachrückverfahren.

Bei Kombinationsstudiengängen muss die Auswahl für jedes Fach gesondert durchgeführt werden. Bei Kombinationsstudiengängen können wir Ihnen erst dann eine Zulassung aussprechen, wenn Sie für jedes zulassungsbeschränkte Fach eine Zulassung erhalten haben.

Das Ergebnis des Zulassungsverfahrens wird Ihnen per Post mitgeteilt. Ausnahme: Im Fall der Bachelor-Studiengänge "Mensch und Umwelt" und "Psychologie" erhalten Sie die Mitteilung über das Ergebnis Ihrer Bewerbung ausschließlich über das Bewerberportal und hochschulstart.de.

Nach erfolgreicher Zulassung immatrikulieren Sie sich bitte.

a) Sie haben für jedes Fach Ihres Antrages eine Zulassung erhalten:

Sie erhalten auf dem Postweg einen Zulassungsbescheid und können sich nun immatrikulieren. Auf dem Zulassungsbescheid finden Sie weitere Informationen zum Ablauf der Immatrikulation (insbesondere Frist und erforderliche Unterlagen).

Den postalischen Zulassungsbescheid erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie sich auf ein zulassungsbeschränktes (Teil-)Fach beworben haben, anderenfalls erfolgt die Zulassung automatisch und wird Ihnen ausschließlich im Bewerberportal bestätigt.   

b) Sie haben sich für einen zulassungsbeschränkten Ein-Fach-Studiengang beworben und keine Zulassung erhalten:

Sie erhalten auf dem Postweg einen Ablehnungsbescheid. Dem Ablehnungsbescheid ist eine Erklärung für die Teilnahme am Nachrückverfahren beigefügt. Sofern Sie an den Nachrückverfahren teilnehmen möchten, senden Sie uns diese Erklärung bitte innerhalb der angegebenen Frist zu.

Sie haben außerdem die alternative Möglichkeit sich für einen zulassungsfreien Studiengang zu bewerben. Dies ist sowohl vor als auch nach dem Nachrückverfahren möglich. Somit ist gewährleistet, dass Sie unabhängig vom Ergebnis des Nachrückverfahrens in jedem Falle einen Studienplatz erhalten können und Ihr Studium beginnen können.

c) Sie haben sich für einen Mehr-Fach-Studiengang beworben (lehramtsbezogener Bachelorstudiengang, Zwei-Fach-Bachelor) und nicht für jedes Fach Ihres Kombinationsstudienganges eine Zulassung, sondern nur Teilzulassungen erhalten:

Bei Kombinationsstudiengängen wird die Auswahl für jedes zugehörige Fach gesondert durchgeführt. Wenn Sie im Auswahlverfahren für mindestens ein Fach keine Zulassung bekommen können, erhalten Sie auf dem Postweg einen Ablehnungsbescheid.

Im Ablehnungsbescheid werden Ihnen die zugelassenen Fächer (Teilzulassungen) mitgeteilt. Dem Ablehnungsbescheid ist ein Antrag zur Teilnahme am Nachrückverfahren beigefügt. Wenn Sie mit den abgelehnten Fächern am Nachrückverfahren teilnehmen möchten, senden Sie uns diesen Antrag bitte innerhalb der angegebenen Frist zu. Ihre Teilzulassungen bleiben Ihnen dann erhalten.

Sie haben außerdem die alternative Möglichkeit sich für ein zulassungsfreies Fach als Ersatz für das abgelehnte Fach zu bewerben. Dies ist sowohl vor als auch nach dem Nachrückverfahren möglich. Dadurch wird Ihnen gewährleistet, dass Sie unabhängig vom Ausgang des Nachrückverfahrens in jedem Fall einen Studienplatz erhalten und Ihr Studium beginnen können.

Wenn Sie im Fall von Lehramtsstudiengängen für Ihre angestrebte Schulart Grundschule oder Förderschule keine Zulassung erhalten haben, können Sie die Immatrikulation für zwei Unterrichtsfächer beantragen und das Studium für die angestrebte Schulart Realschule Plus oder Gymnasium aufnehmen.

Bei zulassungsfreien (Kombinations-)Studiengängen erhalten Sie sofort die Möglichkeit zur Einschreibung (Immatrikulation).

Für zulassungsbeschränkte Studiengänge bzw. Kombinationsstudiengänge mit zulassungsbeschränkten Teilfächern müssen Sie zunächst das Ergebnis des Zulassungsverfahrens abwarten. In diesem Fall können Sie sich nur wenn Sie eine Zulassung erhalten haben für den gewünschten Studiengang einschreiben.

Nähere Informationen zur Frist der Immatrikulation und zu den einzureichenden Unterlagen finden Sie auf dem Zulassungsbescheid.

Nutzen Sie zur Einschreibung bitte das Bewerberportal . Drucken Sie im Anschluss bitte das PDF mit dem Immatrikulationsantrag aus und senden es per Post an die zuständige Abteilung 4.6 Studierendensekretariat Landau.

Für die Einschreibung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrags
  • Ggf. der Nachweis über die bestandene Eignungsprüfung (in den Fächern Bildende Kunst, darstellendes Spiel und Sport), falls noch nicht mit dem Zulassungsantrag eingereicht.
  • elektronische Krankenversicherungsbescheinigung M10im digitalen Studenten-Melde-Verfahren (SMV), die Absendenummer der RPTU lautet H0000543.

 

Nur von Studienbewerber/innen, die zuvor an anderen Hochschulen immatrikuliert waren:

  • Kopien der Exmatrikulationsbescheinigungen aller besuchten Hochschulen. In der Exmatrikulationsbescheinigung müssen Ihr Name und der Exmatrikulationsvermerk ersichtlich sein..
  • Nachweise über Hochschulprüfungen (Bitte ausschließlich in Kopie)
  • Im Fall einer Bewerbung auf ein höheres Fachsemester fügen Sie bitte Ihren Antrag auf Anerkennung der Vorstudien bei. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf Ihrem Zulassungsantrag.

Bei Vorlage von fehlerhaften oder unvollständigen Unterlagen kann die Immatrikulation nicht erfolgen. Nach erfolgreich abgeschlossener Immatrikulation erhalten Sie per Post eine Bestätigung über Ihre Einschreibung mit weiteren Informationen für Ihren Studienstart an der RPTU in Landau.

Bei Verzicht auf den Studienplatz (Platzrückgabe) werden Gebühren fällig:

  • zulassungsfreie Studiengänge: 25,00 €
  • zulassungsbeschränkte Studiengänge: 45,00 €

Vergleiche Landesverordnung über die Gebühren in den Bereichen Wissenschaft, Weiterbildung und Forschung (Besonderes Gebührenverzeichnis)

Kontakt

SSC Kaiserslautern
Gottlieb-Daimler-Str. Geb. 47
67663 Kaiserslautern

ssc-kl[at]rptu.de
0631 205 5252


SSC Landau
Marie-Curie-Straße 5a
76829 Landau

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06341 - 280 37340