2. Gesundheitstipp im März
Thema: Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz
Teil 2: Ergonomisches Verhalten am Bildschirmarbeitsplatz
Muskeln, Bänder, Knochen und Bandscheiben - die Bausteine des Bewegungs- und Stützapparates - benötigen
Bewegung
Ohne Dynamik kann selbst eine optimal und dauerhaft eingehaltene Sitzposition Beschwerden und Verschleiß nicht verhindern. Gerade die Bandscheiben benötigen ständig Bewegung mit Phasen erhöhter Druckbelastung und Druckentlastung. Wechselnde Druckdifferenzen sind die Voraussetzung für eine ausreichende Versorgung der Bandscheibe durch Diffusion von Nährstoffen und Abtransport von Abbauprodukten. Bänder und Sehnen dehnen oder verkürzen sich bei unzureichender Bewegung oder einseitiger statischer Beanspruchung. Die Muskeln atrophieren (schwinden) bei fehlender Beanspruchung oder verspannen sich bei monotoner Belastung.
Deshalb nutzen Sie alle Möglichkeiten zur Bewegung!
- Stellen Sie Ihren Stuhl "dynamisch" ein und wechseln häufig zwischen vorderer, mittlerer und hinterer Sitzhaltung.
- Nutzen Sie den Beinraum und strecken Sie auch gelegentlich die Beine aus.
- Richten Sie Ihre Arbeitsumgebung so ein, dass Sie aufstehen müssen (z.B. Gang zum Drucker, Ordnerschrank).
- Führen Sie Tätigkeiten - wenn möglich - im Stehen durch (z.B. telefonieren, Gespräche führen, nachdenken).
- Führen Sie schriftliche Ausarbeitungen am Stehpult oder anderen geeigneten Ablagemöglichkeiten aus.
- Lockern und dehnen Sie Muskeln und Bänder durch Übungen. Anleitung können Sie sich anschauen unter:
- Benutzen Sie beim Wechsel des Stockwerks die Treppe.
- Unternehmen Sie in den Pausen kleinere Spaziergänge auf dem Campus.
- Nutzen Sie in der Mittagspause oder nach der Arbeit die Angebote des Hochschulsports, z.B. Rückengymnastik oder den PausenExpress:
- Gehen oder fahren Sie mit dem Rad zur Universität.
- Treiben Sie in Ihrer Freizeit regelmäßig Sport oder verrichten Sie körperliche Arbeit.
Schmerzen im Nacken und Schulter ???
Häufig klagen Beschäftigte an Bildschirmarbeitsplätzen besonders über Schmerzen im Nacken und Schulterbereich. Ursache dieser Beschwerden sind ebenfalls eine erhöhte Beanspruchung des Muskel- und Skelettapparats durch Fehlhaltung und statische Arbeit (Haltearbeit) beim Bedienen der Tastatur und der Maus. Gesundheitliche Schäden können vermieden oder gemindert werden, wenn Sie folgende Empfehlungen beachten:
- Legen Sie beim Bedienen von Tastatur und Maus Hände bzw. Unterarme auf der Arbeitsfläche ab.
- Platzieren Sie die Maus so auf Ihrem Arbeitstisch, dass Sie diese mit der Hand und nicht mit gestrecktem Arm bewegen.
- Setzen Sie sich während der Bildschirmarmarbeit direkt vor den Bildschirm und vermeiden Sie eine ständige Drehung des Kopfes oder des Oberkörpers.
- Stellen Sie den Bildschirm so auf die Arbeitsfläche, dass der Kopf beim Blick auf den Bildschirm leicht gesenkt ist.
- Überprüfen Sie die Kopfhaltung, wenn Sie für die Bildschirmarbeit eine Gleitbrille tragen. Schauen Sie durch den Nahteil auf den Bildschirm, überstrecken Sie in der Regel die Halswirbelsäule. Diese Brille ist dann für die Bildschirmarbeit nicht geeignet.
- Lassen Sie die Augen regelmäßig beim Betriebsarzt untersuchen. Die Vorsorgeuntersuchung für Bildschirmarbeit (G37) wird von Frau Stemler (Tel.: 3920) terminiert. Im Rahmen der Untersuchung wird auch die Indikation einer Bildschirmbrille erörtert.
- Infos zur Augenuntersuchung:
http://www.uni-kl.de/fileadmin/ha-z/PDF/Augenuntersuchungen_01.pdf
(über Intranet)
Ergänzende Infos zur Ergonomie am Arbeitsplatz finden Sie im Internet unter:
http://www.uni-kl.de/universitaet/organisation/verwaltung/vertretungen-und-fachkraefte/betriebsarzt/
Fragen?
Bei weiteren Fragen zu Themen rund um den Bildschirmarbeitsplatz können Sie sich gerne an den Betriebsarzt wenden:
Tel: 205-4333
Sprechstunde Montag nach Vereinbarung und Dienstag zwischen 8:15 und 10:00 Uhr
E-Mail: betriebsarzt[at]verw.uni-kl.de
Rechtsquellen und Normen
- Bildschirmarbeitsverordnung: § 4 Anforderungen an die Gestaltung Anhang Nr. 4, 10, 12, 15, und 16
- Arbeitsschutzgesetz: §5,§6 Beurteilung und Dokumentation der Arbeitsbedingungen
- DIN 66 234, Teil 6 Bildschirmarbeitsplätze; Gestaltung des Arbeitsplatzes, mit Beiblatt, Beispiele
- ZH 1/535 Sicherheitsregeln für Büro-Arbeitsplätze
- ZH 1/618 Sicherheitsregeln für Bildschirm-Arbeitsplätze im Bürobereich
- Unfallverhütungsvorschrift VBG 104 Bildschirmarbeitsplätze (Entwurf)
- dass Rückenschmerzen die häufigsten Beschwerden bei Europäern und Nordamerikanern sind?
- dass es Untersuchungen gibt, wonach über 60% der an Bildschirmarbeitsplätzen Beschäftigten Schmerzen haben?
- dass die Gesundheitsbeschwerden am Bildschirmarbeitsplatz bei qualifizierten, abwechslungsreichen und anspruchsvollen Tätigkeiten geringer sind als bei weniger qualifizierten (siehe Diagramm)?
- dass Muskel- und Skeletterkrankungen mehr als 30% der Arbeitsunfähigkeitstage verursachen?
- dass bei den Invaliditätsursachen die Rücken- und Kreuzschmerzen nach den psychischen Erkrankungen an 2. Stelle stehen?
Durch eine ergonomische Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes kann eine unphysiologische Körperhaltungen reduziert und die Beanspruchung durch die Bildschirmarbeit gemindert werden. Gemäß dem Grundsatz "die Dosis macht das Gift" gilt dies besonders für die Arbeitsplätze, an welchen lange und monoton gearbeitet wird (z.B. Dateneingabe, Textverarbeitung). Deshalb ist es wichtig, die Auf- und Einstellung der Arbeitsmittel am Arbeitsplatz nach folgenden Kriterien zu überprüfen und - falls erforderlich - zu korrigieren.
Position des Bildschirmes auf der Arbeitstisch
Wenn der Bildschirm häufig gebraucht wird, sollte er so stehen, dass man, ohne den Kopf oder Oberkörper drehen zu müssen, auf den Monitor blickt.

Bild: Anordnung von Arbeitsmitteln, wenn vor allem Tastatur, Vorlage, und Bildschirm benötigt werden
(Quelle: Richenhagen, Prümper, Wagner: "Handbuch der Bildschirmarbeit", 1997)
Für seltene oder nur kurze Nutzer lässt sich der Bildschirm auch seitlich am Rande des Blickfeldes platzieren (Blickwinkel maximal 15° nach rechts oder links). Das hat den Vorteil, dass der Sichtkontakt zu Kollegen nicht versperrt ist. Ein Ständer oder Bildschirmschwenkarm unterstützt eine flexible Aufstellung der Arbeitsmittel.
Höhe des Bildschirms
In der richtigen Höhe steht der Monitor dann, wenn sich die oberste Zeichenzeile unterhalb der Augenhöhe befindet. Dadurch wird der Kopf weder zu sehr nach hinten gestreckt, noch stark nach unten geneigt. Das beugt einer übermäßigen Beanspruchung des Nacken- und Schulterbereichs vor. Ein zu tief stehender Bildschirm begünstigt gesundheitsschädliches, nach vorne gebeugtes Sitzen. Der zu hoch aufgestellte Bildschirm induziert häufig Verspannungen der Nackenmuskulatur und belastet die Halswirbelsäule durch eine unnatürliche Überstreckung. Für eine entspannte Kopfhaltung sollte die Blicklinie auf die Mitte des Monitors um etwa 35° gesenkt werden.

Bild: Vertikales Blickfeld.
A bezeichnet den optimalen Bereich, B das maximale Blickfeld ohne Kopfbewegung.
(Quelle: Richenhagen, Prümper, Wagner: "Handbuch der Bildschirmarbeit", 1997)
Abstand zum Bildschirm
Der Sehabstand zum Bildschirm sollte bei einem 15-Zoll-Monitor mindestens 50 cm und bei einem 17-Zoll-Monitor 60 cm betragen. Neuere Untersuchungen empfehlen sogar eine Distanz von 70 cm. Wenn er weiter entfernt steht, erfordert das eine größere Schrift. Mit der Größe der Monitore bspw. bei 19 oder 21 Zoll erhöhen sich auch die notwendigen Sehentfernungen.
Standort des Bildschirmes im Raum
Bei der Aufstellung des Gerätes ist darauf zu achten, dass Blendungen von hellen Flächen oder Leuchten auf dem Monitor vermieden werden. Auch zu hohe Kontraste im Blickfeld belasten die Augen, ermüden und wirken sich schädlich auf die Arbeitshaltung aus. Der Bildschirm sollte auch nicht direkt am Fenster (Mindestabstand 60 cm) bzw. davor stehen. Können Blendung und Reflexionen infolge Lichteinfalls durch das Fenster nicht vermieden werden, müssen die Lichtschutzeinrichtungen (Lamellen, Rollos, Jalousien etc) eingesetzt werden.
Der Standort für den Bildschirm ist korrekt, wenn
- die Blickrichtung des Benutzers parallel zur Fensterfläche verläuft,
- er zwischen zwei parallel zur Fensterfront verlaufenden Leuchtbändern steht,
- möglichst in der Tiefe des Raumes aufgestellt wird.

Bild: Anordnung von Bildschirmen und Leuchtbändern
("Computer Fachwissen", Heft 5/95, Arbeitsrecht im Betrieb-Verlag)
Benutzung des Vorlagenhalters
Ein Konzepthalter im Blickfeld hilft nicht nur Vielschreibern, ermüdende Arbeitshaltungen zu vermeiden. Dazu muss er ausreichend groß sein, d.h. den verwendeten Vorlagen entsprechen. Außerdem sollte er in Höhe und Neigung verstellbar sein, stabil, reflexionsarm und frei auf der Arbeitsfläche angeordnet werden können. Damit sich das Auge nicht ständig auf unterschiedliche Entfernungen einstellen muss, sollte die Sehentfernung zwischen Auge und Vorlage der zwischen Bildschirm und Auge entsprechen. Nützlich sind auch Papierklemmen und ein Zeilenlineal.
Höhe des Arbeitsstuhls und des Arbeitstisches
Die Höhe der Sitzfläche des Arbeitsstuhls stimmt, wenn der auf dem Arbeitstisch liegende Unterarm mit dem Oberarm einen rechten Winkel bildet. Die Füße sollen dabei vollständig auf dem Boden stehen, und die Ober- und Unterschenkel ebenfalls mindestens einen rechten Winkel ergeben.
Bei höhenverstellbaren Arbeitstischen wird zuerst die Höhe des Arbeitsstuhls und anschließend die Höhe des Arbeitstisches so eingestellt, dass o.g. Anforderungen erfüllt sind.
Bei nicht-höhenverstellbaren Arbeitstischen (Höhe 72-74 cm) wird der Arbeitsstuhl so eingestellt, dass bei auf der Arbeitsfläche aufliegender Hand Ober- und Unterarm im rechten Winkel stehen. Menschen mit einer Körpergröße unter 160 cm benötigen in der Regel dann eine Fußstütze. Große Menschen (Körpergröße > 185 cm) können an einem Standardarbeitstisch nicht ergonomisch sitzen. Ihnen sollte deshalb ein höhenverstellbarer Arbeitstisch zur Verfügung gestellt werden.
Beinfreiraum
Um die Bewegung der Beine nicht zusätzlich einzuschränken, soll der Beinraum unter dem Bildschirm frei bleiben. Der Beinfreiraum ist dann ausreichend, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:
- Höhe mindestens 65 cm, besser 69 cm
- Breite mindestens 58 cm
- Tiefe mindestens 60 cm
Rechner, Taschen, Mülleimer, Container dürfen den Beinfreiraum nicht verstellen.
Beachte
Gesundheitliche Beschwerden und vorzeitige degenerative Veränderungen können nur dann vermieden werden, wenn die korrekt auf- oder einstellten Arbeitsmittel auch ergonomisch richtig benutzt oder bedient werden. Weitere Informationen zu dieser Thematik können Sie im nächsten Gesundheitstipp "Ergonomisches Verhalten am Bildschirmarbeitsplatz" nachlesen.
Fragen?
Bei weiteren Fragen zu diesem oder anderen Themen rund um den Bildschirmarbeitsplatz können Sie sich gerne an den Betriebsarzt wenden:
Tel: 205-4333
Sprechstunde Montag nach Vereinbarung und Dienstag zwischen 8:15 und 10:00 Uhr
E-Mail: betriebsarzt[at]verw.uni-kl.de
http://www.uni-kl.de/universitaet/organisation/verwaltung/vertretungen-und-fachkraefte/betriebsarzt/
Rechtsquellen und Normen
- Bildschirmarbeitsverordnung: § 4 Anforderungen an die Gestaltung Anhang Nr. 4, 10, 12, 15, und 16
- Arbeitsschutzgesetz: §5,§6 Beurteilung und Dokumentation der Arbeitsbedingungen
- DIN 66 234, Teil 6 Bildschirmarbeitsplätze; Gestaltung des Arbeitsplatzes, mit Beiblatt, Beispiele
- ZH 1/535 Sicherheitsregeln für Büro-Arbeitsplätze
- ZH 1/618 Sicherheitsregeln für Bildschirm-Arbeitsplätze im Bürobereich
- Unfallverhütungsvorschrift VBG 104 Bildschirmarbeitsplätze (Entwurf)