Hochschulrat der RPTU
Der Hochschulrat ist ein zentrales Organ der Hochschule. Er berät und unterstützt die Hochschule in allen wichtigen Angelegenheiten und fördert ihre Profilbildung, Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Er hat insbesondere die Aufgabe:
- der Grundordnung und deren Änderungen zuzustimmen,
- der Errichtung, Änderung und Aufhebung wissenschaftlicher Einrichtungen und der Einrichtung, Änderung und Aufhebung des Forschungskollegs der Hochschule zuzustimmen,
- den allgemeinen Grundsätzen des Senats über die Verteilung der Stellen und Mittel zuzustimmen,
- die Hochschule in grundsätzlichen Angelegenheiten, insbesondere durch Erarbeiten von Konzepten zur Weiterentwicklung zu beraten,
- Vorschläge zur Einrichtung von Studiengängen zu unterbreiten,
- Entwicklungsplanungen zuzustimmen,
- dem Qualitätssicherungssystem zuzustimmen.
Die Mitglieder des Hochschulrats
Einladung und Protokolle
Nur durch Login verfügbar.