Anerkennung / Anrechnung
von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen
Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen, die in Studiengängen an der RPTU oder an anderen in- oder ausländischen, staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erbracht wurden, werden anerkannt, sofern sich die dabei erlangten Kompetenzen und Lernergebnisse in Inhalt, Qualifikationsniveau und Profil von demjenigen Studiengang, für den die Anerkennung vorgenommen werden soll, nicht wesentlich unterscheiden.
Außerhalb des Hochschulbereiches erworbene gleichwertige Kenntnisse und Qualifikationen werden maximal bis zur Hälfte des Hochschulstudiums auf Antrag angerechnet.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung sowie der Ordnung für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen.
Einreichung
Die Studierenden haben die für die Anerkennung/Anrechnung notwendigen Unterlagen unverzüglich vorzulegen. Vor Aufnahme des Studiums sind diese zusammen im Online-Bewerbungsportal oder mit dem Antrag auf Studiengangwechsel der Abteilung für Fernstudienangelegenheiten vorzulegen. Eine Vorab-Prüfung vor der Bewerbung erfolgt nicht! Nach Aufnahme des Studiums sind diese beim DISC einzureichen.
Antrag zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Antrag zur Anrechnung außerhalb des Hochschulbereichs erbrachter Leistungen