BAföG
BAföG ist eine finanzielle Unterstützung, mit der das Studium gefördert wird, wenn es nicht aus eigenen Mitteln und auch nicht von den Eltern oder dem Ehe- bzw. Lebenspartner finanziert werden kann.
Änderungen zum Wintersemester 24/25:
- Erhöhung der Bedarfssätze
- Erhöhung Einkommensfreibeträge und -pauschalen
- Studienstarthilfe von 1.000 Euro für junge Studierende, die Sozialleistungen beziehen und sich erstmalig immatrikulieren
- Flexibilitätssemester im Anschluss an die reguläre Förderungsdauer
- Verlängerte Fristen beim Fachrichtungswechsel
Nähere Informationen in der Rubrik "Wichtige Informationen" (siehe unten).
Antragsstellung und Formulare
Hier gelangen Sie zum Formularbereich und erhalten Infos zur Antragstellung.
Eignungsbeauftragte nach dem BAföG
Hier finden Sie die zuständigen Eignungsbeauftragten nach § 48 BAföG.
FAQ
Sie haben noch weitere Fragen zum Thema? In unserem FAQ werden häufig gestellte Fragen beantwortet.