BAföG
BAföG ist eine finanzielle Unterstützung, mit der das Studium gefördert wird, wenn es nicht aus eigenen Mitteln und auch nicht von den Eltern oder dem Ehe- bzw. Lebenspartner finanziert werden kann.
Änderungen zum Wintersemester 24/25:
- Erhöhung der Bedarfssätze
- Erhöhung Einkommensfreibeträge und -pauschalen
- Studienstarthilfe von 1.000 Euro für junge Studierende, die Sozialleistungen beziehen und sich erstmalig immatrikulieren
- Flexibilitätssemester im Anschluss an die reguläre Förderungsdauer
- Verlängerte Fristen beim Fachrichtungswechsel
Nähere Informationen in der Rubrik "Wichtige Informationen" (siehe unten).
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Antragsstellung und Formulare
Hier gelangen Sie zum Formularbereich und erhalten Infos zur Antragstellung.
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Eignungsbeauftragte nach dem BAföG
Hier finden Sie die zuständigen Eignungsbeauftragten nach § 48 BAföG.
FAQ
Sie haben noch weitere Fragen zum Thema? In unserem FAQ werden häufig gestellte Fragen beantwortet.