Dezernat 1

Recht

Dezernat 1 - Recht

Das Dezernat 1 ist die zentrale Beratungsstelle der RPTU für alle rechtlichen Fragen und Aufgaben der Universität. 

Wir vertreten die Universität in Gerichtsverfahren, entwerfen, prüfen und verhandeln Verträge, erstellen universitäre Satzungen und Ordnungen und beantworten Rechtsfragen, die im universitären Dienstalltag auftreten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf datenschutzrechtlichen Fragestellungen im Rahmen der universitären Tätigkeit.

Zudem übernehmen wir die Geschäftsführung des Senats, organisieren die Hochschulwahlen und üben die Rechtsaufsicht über die Studierendenschaft aus. Organisatorisch dem Dezernat 1 angegliedert ist außerdem die Innenrevision der RPTU.

Nicht unterstützen kann das Dezernat 1 demgegenüber in privaten Angelegenheiten. Dazu zählen beispielsweise die Beratung von Studierenden in ihren Studienangelegenheiten oder die Beratung von Beschäftigten und Promovierenden in Urheberrechtsfragen zu deren eigenen Publikationen. Auch datenschutzrechtliche Fragen zu Bachelor-, Master- oder Promotionsarbeiten fallen nicht in unseren Aufgabenbereich, es sei denn, die Arbeiten erfolgen im Auftrag oder unter Verantwortung der Universität.

Die Zuständigkeit für das Arbeits- und Dienstrecht liegt bei Dezernat 3, die Zuständigkeit für Studien- und Prüfungsrecht (einschließlich Prüfungsordnungen) bei Dezernat 4, die Zuständigkeit für Angelegenheiten rund um Erfindungen und Schutzrechte beim Referat Transfer, Innovation und Nachhaltigkeit sowie die Zuständigkeit für Fragen rund um KI beim Referat Künstliche Intelligenz.

Dezernat 1
Gottlieb-Daimler-Straße
Gebäude 47
67663 Kaiserslautern

 

Leitung:
Ingrid Gehrlein

Stellvertretung:
Julia Schaefer
Michael Zimmer

Sekretariat:
Daniela Wiens


1.0

Innenrevision (IR)

Die Innenrevision der RPTU ist eine hochschulinterne Prüfungseinrichtung, die organisatorisch dem Dezernat 1 angehört. Ihre Arbeitsaufträge erhält sie jedoch direkt vom Kanzler. Sie unterstützt die Universitätsleitung bei der Überwachung der Einhaltung der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften und prüft auf Anweisung der Hochschulleitung Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit von Organisationsstrukturen und Arbeitsabläufen. Die Innenrevision ist hierbei zu unabhängigem, neutralem und objektivem Handeln verpflichtet. Die Tätigkeit der Innenrevision umfasst neben der Prüfung, Analyse und Berichterstattung auch die Beratung und Begleitung der Umsetzung von Empfehlungen und Verbesserungen. Aufgaben, Rechte und Pflichten der Innenrevision sind in einer Dienstanweisung festgelegt.

 

Team

Abteilung 1.1

Rechtsangelegenheiten

Innerhalb des oben genannten Zuständigkeitsbereichs ist unser Team zentrale Anlaufstelle für rechtliche Fragen aller Art. Wir beraten zu Vertragsrecht – insbesondere Forschungs- und Entwicklungsverträgen im Drittmittelbereich –, unterstützen bei Vertragsverhandlungen und stellen Musterverträge bereit.
Darüber hinaus begleiten wir Sie in Fragen des Zivil-, Straf-, Verwaltungs- und Datenschutzrechts sowie bei rechtlichen Aspekten von Forschungsprojekten. Außerdem unterstützen wir bei der Umsetzung hochschulinterner Regelungen und stehen Ihnen beratend mit praxisnahen Lösungen zur Seite.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie rechtlichen Rat benötigen.

 

Team

Abteilung 1.2

Akademische Angelegenheiten

Wir betreuen die Geschäftsführung des Senats und organisieren die Hochschulwahlen. Darüber hinaus beraten wir zu Fragen des Hochschul- und Hochschulverfassungsrechts und unterstützen bei der Prüfung von Satzungen und Ordnungen. Ferner üben wir die Rechtsaufsicht über die verfassten Studierendenschaften aus. Unser Aufgabenbereich umfasst außerdem die Erstellung von Strafanzeigen im universitären Kontext sowie die Anerkennung von Hochschulgruppen.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Beratung oder Unterstützung in diesen Bereichen benötigen.

 

 

 Team