Gewinnspiel „Verlosung Einlaufkind für das Heimspiel 1. FC Kaiserslautern – SG Dynamo Dresden am 07.12.2025“

 

Teilnahme- und Datenschutzbedingungen des Gewinnspiels

 

1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter

(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für die Teilnahme am Gewinnspiel „Verlosung 1. FCK-Einlaufkind“ in der internen Sammel-Rundmail der RPTU.

(2) Ansprechpartner und Verantwortlicher ist allein die Universitätskommunikation der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau (RPTU).

 

2. Teilnahme

(1) Teilnehmen können alle RPTU-Mitglieder mit einer RPTU-E-Mail-Adresse.

(2) Teilnahmeberechtigte können am Gewinnspiel teilnehmen, indem sie das Teilnahmeformular auf der Gewinnspiel-Landingpage rptu.de/ueber-die-rptu/leben-und-kultur/fck-kooperation/einlaufkinder-gewinnspiel ausfüllen. Teilnahmeberechtigte werden mit einer Nachricht am 11.11.2025 per Sammel-Rundmail auf die Gewinnspielmöglichkeit aufmerksam gemacht.

(3) Die Teilnahme ist vom 11.11.2025 (14:00 Uhr) bis zum 17.11.2025 (23:59 Uhr) möglich.

(4) Ein RPTU-Mitglied kann ein Kind oder mehrere Kinder als Einlaufkind nominieren, indem es die für die Nominierung erforderlichen Angaben auf dem Teilnahmeformular zum Kind bzw. zu den Kindern erfolgreich absendet. Ein RPTU-Mitglied darf ein Kind nur einmal nominieren.

(5) Ein Kind darf als Einlaufkind nominiert werden, wenn es mindestens sechs und nicht älter als zwölf Jahre alt ist, und eine Körpergröße von 159 cm nicht übersteigt.

(6) Ausgelost wird unter allen nominierten Kindern.

(7) Mit der Teilnahme stimmt der Teilnehmende dem Stadionrecht des 1. FC Kaiserslautern für Bild-, Ton- und Videoaufnahmen zu.

 

3. Gewinne und Gewinnbenachrichtigung

(1) Zu gewinnen gibt es insgesamt 24 Plätze als Einlaufkind für das Heimspiel des 1. FC Kaiserslautern gegen SG Dynamo Dresden im Fritz-Walter-Stadion am 06.12.2025 in Kaiserslautern. Die 24 Einlaufkinder werden mit jeweils einem Spieler des 1. FC Kaiserslautern oder der SG Dynamo Dresden gemeinsam das Fußballfeld betreten. Mit welcher Mannschaft und welchem Profi ein Kind einläuft, wird vor Ort per Münzwurf entschieden.

(2) Der Gewinn für einen Platz als Einlaufkind wird per Zufallsverfahren vergeben. In den Lostopf kommen alle nominierten Kinder. Das heißt: Hat ein RPTU-Mitglied mehrere Kinder nominiert, bekommen nicht alle Kinder automatisch einen Platz als Einlaufkind, sondern nur das geloste Kind. Pro RPTU-Mitglied können höchstens zwei der vom Mitglied nominierten Kinder einen Platz als Einlaufkind bekommen. 

(3) Jedes Einlaufkind erhält ein Trikotset, das beim Einlaufen getragen werden muss. Das Trikotset beinhaltet ein mit RPTU-Logo beflocktes Trikot, eine Hose sowie Stutzen. Das Trikotset wird von der Universitätskommunikation der RPTU kostenlos gestellt und kann nach dem Heimspiel von jedem Einlaufkind behalten werden. 

(4) Erhält ein Kind bzw. erhalten mehrere Kinder eines RPTU-Mitglieds einen Platz bzw. Plätze als Einlaufkind, kann das RPTU-Mitglied zusätzlich ein Stadionticket für das Heimspiel des 1. FC Kaiserslautern gegen SG Dynamo Dresden im Fritz-Walter-Stadion am 06.12.2025 in Kaiserslautern von der Universitätskommunikation kostenfrei erhalten. Bei dem Zusatzticket handelt es sich um einen Sitzplatz neben dem Familienblock im Block 22.1. Nach dem Einlaufen nimmt das Einlaufkind bzw. nehmen die Einlaufkinder Platz im Familienblock 1.1.

(5) Die Bestätigung/Bekanntgabe des Gewinns erfolgt durch die RPTU per E-Mail, an die für das Gewinnspiel verwendete RPTU-E-Mail-Adresse des RPTU-Mitglieds. Die Bekanntgabe wird in der Kalenderwoche 47 an den/die Gewinner/in per E-Mail versendet. Der Versand erfolgt über die E-Mail-Adresse betzepartner@rptu.de.

(6) Löst das RPTU-Mitglied das Zusatzticket für das Heimspiel des 1. FC Kaiserslautern gegen SG Dynamo Dresden im Fritz-Walter-Stadion am 06.12.2025 in Kaiserslautern nicht ein, erlischt der Leistungsanspruch. Eine Ersatzleistung wird nicht durchgeführt.

(7) Der Gewinn eines Platzes als Einlaufkind ist weder übertragbar noch kann er getauscht oder in bar ausgezahlt werden.

 

4. Ausschluss

Durch die Teilnahme am Gewinnspiel stimmt der/die Teilnehmer/in den Teilnahmebedingungen zu. Die RPTU behält sich des Weiteren ausdrücklich das Recht vor, Teilnehmer/innen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, von der Teilnahme auszuschließen.

 

5. Vorzeitige Beendigung sowie Änderungen

Die RPTU behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen (z. B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren.

 

6. Datenschutz

(1) Die Teilnehmer/innen erklären sich mit der Nutzung und Speicherung ihrer Daten für die Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels einverstanden.

(2) Im Rahmen des Gewinnspiels werden die folgenden personenbezogenen Daten verarbeitet:

 

Vom RPTU-Mitglied:

  • Nachname und Vorname
  • RPTU-E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer

 

Je vom RPTU-Mitglied nominiertes Kind:

  • Nachname und Vorname

 

(3) Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist erforderlich, um die Teilnehmer/innen zu identifizieren und einen ordnungsgemäßen Ablauf des Gewinnspiels zu gewährleisten, insbesondere um die Teilnehmenden zu benachrichtigen.

(4) Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen des geltenden Rechts, insbesondere auf Basis der Datenschutzgrundverordnung und des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz, verarbeitet.

Datenschutzinformation gemäß Art. 13 DSGVO: Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau, Gottlieb-Daimler-Straße, Gebäude 47, 67663 Kaiserslautern, vertreten durch den Präsidenten Prof. Dr. Malte Drescher.

Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten:

Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau
Die Datenschutzbeauftragte
Postfach 3049
67653 Kaiserslautern

E-Mail: datenschutz[at]rptu.de

(5) Die personenbezogenen Daten werden nicht an den 1. FC Kaiserslautern oder andere dritte Stellen außerhalb der Universitätskommunikation der RPTU bekannt gegeben.

 

7. Schlussbestimmungen

(1) Sollten die Teilnahmebedingungen unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt.

(2) Es gilt deutsches Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.