Sterbehilfe: Letzte Autonomie innerhalb und außerhalb des Strafrechts – Vortrag am 16. November
Sterbehilfe ist ein komplexes Thema, das viele Fragen aufwirft: Was bedeutet Autonomie in diesem Zusammenhang? Welche Rolle spielt die Medizin? Wäre es wünschenswert, Sterbehilfe in die Hände privater Vereinigungen zu legen? Fakten hierzu schafft Michael Hassemer, Professor für Zivil- und Wirtschaftsrecht, am Donnerstag, den 16. November, um 18.00 Uhr bei einem CampusKultur-Vortrag an der RPTU (Gebäude 42, Raum 110). Der Vortrag steht allen Interessierten offen. Der Eintritt ist kostenfrei.
2020 hat das Bundesverfassungsgericht das Verbot, die Selbsttötung „geschäftsmäßig zu fördern“ für verfassungswidrig erklärt. Die Politik ist im Zugzwang, eine neue Gesetzesregelung zur Sterbehilfe zu finden. Sie tut sich allerdings schwer damit. Ein Schlüsselwort in diesem Zusammenhang ist die menschliche Autonomie: Nicht nur in der Entscheidung über das eigene Lebensende, sondern auch in der Gestaltung dieses Endes — einschließlich der Möglichkeit, Hilfe zu suchen. Doch was bedeutet Autonomie in diesem Zusammenhang überhaupt? Die Rechtsordnung schützt das Leben, weshalb Suizidprävention, Beratung und Freiverantwortlichkeit des Sterbewunsches berücksichtigt werden müssen. Kann innerhalb der Rechtsordnung gerade das Strafrecht zur Suizidprävention beitragen oder ist es hier fehl am Platz? All das sind berechtigte Fragen, die der Vortrag am 16. November aufgreift.
Referent Prof. Dr. Michael Hassemer hat den Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum an der RPTU in Kaiserslautern inne. Seit 2014 ist er Mitglied des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz und seit 2015 Mitglied des 4. Senats am Oberlandesgericht Zweibrücken.
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