Erasmus+ Personalmobilität zu Fort- & Weiterbildungszwecken
Zu Fort- und Weiterbildungszwecken können Mitarbeitende der RPTU an eine Hochschule mit ECHE (Erasmus Charter for Higher Education) oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, entsendet werden. Diese Aktivität fördert die berufliche Entwicklung der Mitarbeitenden durch Fortbildungsmaßnahmen im Ausland (außer Forschungsvorhaben mit direktem Forschungsbezug und Konferenzen) und durch Hospitationen an einer Partnerhochschule oder bei entsprechenden Einrichtungen im Ausland.
Mögliche Aktivitäten im Rahmen von Personalmobilität (STT) (Beispiele):
- Job Shadowing/Hospitation
- Teilnahme an einer Staff Training Week
- Teilnahme an Seminaren/Workshops
- Teilnahme an einem Sprachkurs
Wer kann teilnehmen?
Der folgende Personenkreis kann über Erasmus+ Fort- & Weiterbildung gefördert werden:
• Allgemeine und technische Verwaltung
• Bibliothek
• Fachbereiche
• Fakultäten
• Finanzen
• International Office
• Personal
• Öffentlichkeitsarbeit
Weitere Voraussetzungen
• Sie sind an der RPTU tätig
• Der geplante Aufenthalt dauert mind. 2 und max. 60 Tage
• Die Personalmobilität muss in einem Programmland des Erasmus+-Programms stattfinden, welches weder das Land der entsendenden Hochschule noch das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist.
• Eine parallele Förderung für gleichartige Kosten aus Mitteln anderer EU-Programme ist ausgeschlossen
Die folgenden Länder sind Programmländer des Erasmus-Programms:
Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU):
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
Programmländer außerhalb der EU:
Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei, Vereinigtes Königreich*
*zeitlich begrenzt, sprechen Sie uns an
Sie können nach möglichen Partneruniversitäten über das Mobility Online Portal suchen:
*Tipp: Bei der Vorselektion beliebigen Studiengang eingeben!
Wenn Sie Ihre gewünschte Partneruniversität ausgesucht haben, nehmen Sie Kontakt mit der RefIntA oder mit der Partneruni direkt auf.
Unter den folgenden Links können Sie Inspiration für Ihre Personalmobilität finden:
Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss beinhaltet die Fahrt- und Aufenthaltskosten, welche von Seiten der EU Kommission/Nationalagentur DAAD als Stückkosten bezuschusst werden.
Fahrtkosten
Die Fahrtkosten werden je nach Entfernung zum Zielort bezuschusst. Die Entfernungen werden mit dem Entfernungsrechner der Kommission ermittelt. Die Entfernung der einfachen Strecke ist die Grundlage für die Berechnung der Höhe der EU-Finanzhilfe für die Reise hin und zurück.
Die Höhe der Förderung wird je nach Entfernung und Projektjahr berechnet. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die RefIntA.
Aufenthaltskosten
Aufenthaltskosten werden auf der Grundlage von Tagessätzen berechnet. Aus dem Arbeitsprogramm für eine Mobilität sollte hervorgehen, dass an den zu fördernden Tagen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Mobilitätsmaßnahme stattgefunden haben. Eine Bescheinigung der Gasthochschule mit Angaben zu Beginn und Ende eines Aufenthalts ist nach dem Aufenthalt an die RefIntA einzureichen.
Sonderförderung
Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Behinderung sowie Alleinerziehende mit Kind können eine Sonderförderung bzw. einen Sonderzuschuss beantragen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei der RefIntA.
Hinweis zu den Fahrt- und Aufenthaltskosten
Fahrt- und Aufenthaltskosten werden individuell je nach Zielland, Entfernung, Projektjahr, und Aufenthaltsdauer als Stückkosten berechnet. Die Förderung wird vor dem Auslandsaufenthalt als Einmalzahlung ausbezahlt und ist unabhängig von tatsächlich angefallene Kosten. Für weitere Informationen zur Förderung Ihres geplanten Aufenthalts kontaktieren Sie bitte die RefIntA.
Vor dem Aufenthalt
Die folgenden Dokumente müssen vor dem Aufenthalt eingereicht werden:
- Offizielle Einladung der Partneruniversität (als Brief oder E-Mail)
- Dienstreiseantrag
- Mobility Agreement
- Grant Agreement
Nach dem Aufenthalt
Die folgenden Dokumente müssen nach dem Aufenthalt (innerhalb 2 Wochen) eingereicht werden:
- Aufenthaltsbestätigung
- EU-Survey Onlineumfrage
Kontakt für Mitarbeiter:innen am Campus Landau
Dr. Christian Dorsch
Gebäude I
Raum 5.08
Fortstr. 7
76829 Landau
Telefon: +49 6341 280 33249
E-Mail: christian.dorsch[at]rptu.de
Sprechstunde nach Vereinbarung
Kontakt für Mitarbeiter:innen am Campus Kaiserslautern
M.A. Cornelia Noll
Gottlieb-Daimler-Str.
Gebäude 47, Raum 626
67663 Kaiserslautern
Tel.: +49 631 205 4914
E-Mail: noll[at]isgs.uni-kl.de
Sprechstunde:
telefonisch und vor Ort:
Di | Mi | Do |
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10-12 | 10-12 | 10-12 |
nur telefonisch:
Mo | Mi | Fr |
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10-12 | 14-15 | 10-12 |