Erasmus+ Personalmobilität zu Lehrzwecken
Erasmus+ fördert Lehraufenthalte an ausländischen Hochschuleinrichtungen. Wenn Sie im Hochschulbereich tätig sind, können Sie zeitlich befristet an einer Einrichtung in einem Erasmus+ Programmland unterrichten, solange eine Partnerschaft mit der RPTU vorhanden ist. Informieren Sie sich hier über die Austauschmöglichkeiten für Dozent:innen.
Wer kann teilnehmen?
Der folgende Personenkreis kann über Erasmus+ Dozentenmobilität gefördert werden:
• Dozent:innen, die in einem vertraglichen Verhältnis zur RPTU stehen
• Dozent:innen ohne Dotierung
• Lehrbeauftragte
• Emeritierte Professor:innen und Lehrende im Ruhestand
• Wissenschaftliche Mitarbeitende
• Unternehmenspersonal (Incoming)
Weitere Voraussetzungen
• Sie sind an der RPTU tätig
• Die Personalmobilität muss in einem Programmland des Erasmus+-Programms stattfinden, welches weder das Land der entsendenden Hochschule noch das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist
• Eine Erasmuspartnerschaft mit Ihrer gewünschten Gasteinrichtung ist vorhanden
• Der geplante Aufenthalt dauert mind. 2 und max. 60 Tage
• Die Mobilität zu Lehrzwecken muss mindestens 8 Unterrichtsstunden in einer Woche oder einem kürzeren Zeitraum umfassen. Für jeden weiteren Arbeitstag über eine Woche hinaus (5 Arbeitstage) wird die Mindeststundenanzahl je zusätzlichem Tag wie folgt berechnet: 8 Stunden geteilt durch 5 Tage multipliziert mit der Anzahl der zusätzlichen Tage
• Eine parallele Förderung für gleichartige Kosten aus Mitteln anderer EU-Programme ist ausgeschlossen
Die folgenden Länder sind Programmländer des Erasmus-Programms:
Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU):
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
Programmländer außerhalb der EU:
Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei, Vereinigtes Königreich*
*zeitlich begrenzt, sprechen Sie uns an
Sie können nach möglichen Partneruniversitäten über das Mobility Online Portal suchen:
*Tipp: Bei der Vorselektion beliebigen Studiengang eingeben!
Wenn Sie Ihre gewünschte Partneruniversität ausgesucht haben, nehmen Sie Kontakt mit der RefIntA oder mit der Partneruni direkt auf.
Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss beinhaltet die Fahrt- und Aufenthaltskosten, welche von Seiten der EU Kommission/Nationalagentur DAAD als Stückkosten bezuschusst werden.
Fahrtkosten
Die Fahrtkosten werden je nach Entfernung zum Zielort bezuschusst. Die Entfernungen werden mit dem Entfernungsrechner der Kommission ermittelt. Die Entfernung der einfachen Strecke ist die Grundlage für die Berechnung der Höhe der EU-Finanzhilfe für die Reise hin und zurück.
Die Höhe der Förderung wird je nach Entfernung und Projektjahr berechnet. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die RefIntA.
Aufenthaltskosten
Aufenthaltskosten werden auf der Grundlage von Tagessätzen berechnet. Aus dem Arbeitsprogramm für eine Mobilität sollte hervorgehen, dass an den zu fördernden Tagen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Mobilitätsmaßnahme stattgefunden haben. Eine Bescheinigung der Gasthochschule mit Angaben zu Beginn und Ende eines Aufenthalts ist nach dem Aufenthalt an die RefIntA einzureichen.
Sonderförderung
Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Behinderung sowie Alleinerziehende mit Kind können eine Sonderförderung bzw. einen Sonderzuschuss beantragen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei der RefIntA.
Hinweis zu den Fahrt- und Aufenthaltskosten
Fahrt- und Aufenthaltskosten werden individuell je nach Zielland, Entfernung, Projektjahr, und Aufenthaltsdauer als Stückkosten berechnet. Die Förderung wird vor dem Auslandsaufenthalt als Einmalzahlung ausbezahlt und ist unabhängig von tatsächlich angefallene Kosten. Für weitere Informationen zur Förderung Ihres geplanten Aufenthalts kontaktieren Sie bitte die RefIntA.
Vor dem Aufenthalt
Die folgenden Dokumente müssen vor dem Aufenthalt eingereicht werden:
- Offizielle Einladung der Partneruniversität (als Brief oder E-Mail)
- Dienstreiseantrag
- Mobility Agreement
- Grant Agreement
Nach dem Aufenthalt
Die folgenden Dokumente müssen nach dem Aufenthalt (innerhalb 2 Wochen) eingereicht werden:
- Aufenthaltsbestätigung
- EU-Survey Onlineumfrage
Kontakt für Mitarbeiter:innen am Campus Landau
Dr. Christian Dorsch
Gebäude I
Raum 5.08
Fortstr. 7
76829 Landau
Telefon: +49 6341 280 33249
E-Mail: christian.dorsch[at]rptu.de
Sprechstunde nach Vereinbarung
Kontakt für Mitarbeiter:innen am Campus Kaiserslautern
M.A. Cornelia Noll
Gottlieb-Daimler-Str.
Gebäude 47, Raum 626
67663 Kaiserslautern
Tel.: +49 631 205 4914
E-Mail: cornelia.noll[at]rptu.de
Sprechstunde:
telefonisch und vor Ort:
Di | Mi | Do |
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10-12 | 10-12 | 10-12 |
nur telefonisch:
Mo | Mi | Fr |
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10-12 | 14-15 | 10-12 |