Apostillen und Legalisationen

Ausländische Studierende, die Ihre Zeugnisse und/oder Abschlussurkunden an der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau erworben haben, bzw. der ehemaligen Technischen Universität Kaiserslautern oder des Campus Landau der ehemaligen Universtität Koblenz-Landau, können diese zwecks Anerkennung im Heimatland legalisieren lassen, d.h. deren Echtheit durch eine ausländische diplomatische oder konsularische Vertretung in Deutschland bestätigen lassen (=Legalisation). Dies gilt ebenso für deutsche Studierende, die Ihre Zeugnisse und/oder Abschlussurkunden im Ausland vorlegen möchten.

Für viele Staaten (siehe Website Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, ADD) ist wechselseitig eine Legalisation aufgrund völkerrechtlicher Verträge nicht erforderlich oder sie wird durch die „Haager Apostille“ ersetzt. Erkundigen Sie sich bei der Auslandsvertretung des Landes, in welchem Sie die Urkunde verwenden wollen, ob Sie eine Legalisation oder eine Apostille benötigen.

Einzelne Schritte zur Apostille bzw. Legalisation

Bitte klären Sie mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier vorab ab, welche Form der Beglaubigung für Sie die richtige ist und nehmen dann Kontakt mit uns auf.

Die Vorbeglaubigung für die Apostille od. Legalisation wird an der RPTU (durch das Dezernat 4) erstellt.

Nach Ausfertigung der Vorbeglaubigung leiten wir Ihre Unterlagen nach Wunsch direkt an die ADD weiter.

 

 

Für die weitere Beglaubigung der Urkunde als Apostille zum Gebrauch im Ausland ist die Aufsichts- und Dienstleistungsbehörde (ADD) Trier, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier zuständig.

Nach der Beglaubigung durch die ADD wird die Legalisation, mit der die Echtheit der Urkunde bestätigt wird, in Deutschland von der zuständigen Auslandsvertretung des Landes (Konsulat oder Botschaft) vorgenommen, in dem die Urkunde verwendet werden soll. Einige Auslandsvertretungen verlangen vor der Legalisation eine Endbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt in Köln.

FAQ

Vorbeglaubigt werden das Abschlusszeugnis und/oder die Abschlussurkunde bzw. Promotionsurkunden und Zertifikate sowie Studienbescheinigungen.

Sie können Ihre Abschlussdokumente im Original vor Ort vorlegen (RPTU in Kaiserslautern, Geb. 47, Raum 530, Sprechzeiten: Di + Mi  8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr sowie Fr 8:00 - 12:00 Uhr).

Falls Sie sich nicht an der Uni befinden, können Sie alternativ auch gut aufgelöste, farbige Scans Ihrer Abschlussdokumente per E-Mail bei uns einreichen. 

Zur Ausstellung der Vorbeglaubigung benötigen wir: 

- gut aufgelöster, farbiger Scan oder die Originale Ihrer Abschlussdokumente

- ausgefülltes Antragsformular der ADD, ggf. auch als Scan. Ein ausgefülltes Muster als Beispiel finden Sie hier.

- Scan Ihres Personalausweises/Passes

Für die Vorbeglaubigungen an der RPTU fallen keine Kosten an.

Die Gebühren für die anschließende Ausstellung der Apostille oder Legalisation durch die ADD werden direkt bei der ADD entrichtet.

Eine Information darüber ist im Antragsformular der ADD zu finden.

Weitere Informationen bezüglich der Kosten finden Sie auf der Website der ADD unter "Beglaubigungsgebühren".

Bitte bedenken Sie, dass die Vorbeglaubigung bei uns 2-3 Tage in Anspruch nehmen kann.

Das weitere Verfahren bei der ADD Trier kann zeitweise bis zu sechs Wochen dauern!

Kontakt

RPTU in Kaiserslautern

Gottlieb-Daimler-Straße
Gebäude 47
67663 Kaiserslautern 
 

Katharina Deimling

dezernat4-beglaubigungen[at]rptu.de

Weiterführende Infos

Aufsichts-und Dienstleistungsdirektion Trier

Website