Häufige Fragen zum Thema Testament und Erben

Wenn man seinen Nachlass aktiv und sinnvoll regeln möchte, tauchen oft viele Fragen auf. Deshalb haben wir hier die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst:

Durch ein Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen geschieht – wer erbt und wie viel. So können Sie für Ihnen nahestehende Menschen vorsorgen, sich zugleich aber auch über Ihr eigenes Leben hinaus für Werte und Ziele einsetzen, die Ihnen am Herzen liegen.

Ein Testament müssen Sie aufsetzen, wenn Sie Ihr Vermögen anders aufteilen möchten, als es die gesetzliche Erbfolge bestimmt. Vielleicht wollen Sie Ihren Ehe- oder Lebenspartner besser absichern oder eine Stiftung unterstützen, mit deren Zielen sie sich identifizieren. Kinderlose möchten oft nicht, dass entfernte Verwandte oder der Staat ihr Erspartes erben. Ganz gleich, wie groß Ihr Vermögen ist, ein Testament gibt Ihnen die Gestaltungsfreiheit zu bestimmen, wofür Ihr Nachlass in der Zukunft eingesetzt werden soll.

Der Gesetzgeber hat dafür gesorgt, dass Ihre nächsten Angehörigen – Ehegatten, Kinder oder Eltern, wenn keine Kinder vorhanden sind – in jedem Fall mit einem Pflichtteil bedacht werden. Die Höhe des Pflichtteils entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs.

 

Was geschieht ohne Testament?

Wenn Sie kein Testament hinterlassen, wird Ihr Nachlass nach der gesetzlichen Erbfolge unter Ihren Familienangehörigen verteilt. Das Gesetz unterteilt die Verwandtschaft in Ordnungen: Zur ersten gehören Ihre Kinder, Enkel und Urenkel, zur zweiten Ihre Eltern und Geschwister, zur dritten die Großeltern und deren Nachkommen, usw. Wenn Sie alleinstehend sind und keine Verwandten haben, fällt Ihr ganzes Vermögen an den Staat.

Weitere Details finden Sie im Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG). Eine verbindliche Rechtsauskunft kann Ihnen ein Notar geben.

Daneben bestimmt sich das Erbrecht des Ehegatten für den Fall, dass kein notarieller Ehevertrag geschlossen wurde, wie folgt: Neben Erben der ersten Ordnung erbt dieser zu 1/2, neben denen der zweiten Ordnung und den Großeltern zu 3/4. Bei anderen Erben der dritten Ordnung und weiter entfernter Ordnung ist der Ehegatte Alleinerbe. Besonderheiten gelten, falls notariell Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbart ist.

 

Wie mache ich ein Testament?

Sie können Ihr Testament entweder vor einem Notar aufsetzen lassen (öffentliches Testament) oder es selbst handschriftlich abfassen (privatschriftliches Testament). Mindestanforderung an ein handschriftliches Testament ist, dass es vom Verfasser mit der Hand eigenhändig geschrieben und unterschrieben wird. Darüber hinaus sollte es eine Überschrift wie „Mein Testament“ haben, sowie mit Orts- und Datumsangabe versehen sein. Das Testament können Sie an einem Ort Ihrer Wahl aufbewahren. Am sichersten ist die Hinterlegung gegen eine geringe Gebühr beim zuständigen Amtsgericht.