Exmatrikulation

Sie können jederzeit auf eigenen Wunsch Ihre Zugehörigkeit zur RPTU durch die Exmatrikulation beenden.
Mit dem Datum der Exmatrikulation endet Ihr Studierendenstatus und somit auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten. Dies bedeutet, dass Sie nach der Exmatrikulation keine Studien- und Prüfungsleistungen mehr erbringen dürfen.

Hier finden Sie eine Auflistung aller wichtigen Punkte, die Sie zum Studienende beachten müssen.

Wichtige Informationen

Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich.

Ihr RPTU-Account wird zwei Wochen nach der Exmatrikulation deaktiviert und einen Monat später gelöscht. Der Zugang zu KLIPS ist jedoch ab dem Datum der Exmatrikulation nicht mehr möglich. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf der Seite des RHRZ.

Ihre Krankenkasse wird über die Exmatrikulation seitens der RPTU informiert.

Bei der Exmatrikulation innerhalb des Semesters geben Sie Ihren Studierendenausweis ab, bei der Exmatrikulation zum Ende des Semesters können Sie den Ausweis behalten, er kann dann nicht mehr validiert werden.

Bei einem Wechsel innerhalb der RPTU, exmatrikulieren Sie sich bitte nicht, sondern bewerben sich über das Bewerbungsportal des neuen Standorts.

Standort Kaiserslautern Präsenz-und Fernstudium

Die automatische Exmatrikulation („von Amts wegen“) erfolgt nur zum Ende des Semesters. 

In folgenden Fällen werden Sie automatisch exmatrikuliert:

  • wenn Sie sich nicht für das nächste Semester rückmelden (keine Zahlung des Sozialbeitrags)
  • wenn Sie Ihr Studium erfolgreich beendet haben und Sie Ihr Zeugnis über Ihre bestandene Abschlussprüfung erhalten haben
  • wenn Sie Ihren Prüfungsanspruch verloren haben

Sie haben die Möglichkeit die Exmatrikulation jederzeit während des Semesters vorzunehmen (das Datum können Sie selbst bestimmen, eine rückwirkende Exmatrikulation ist jedoch nicht möglich).

Bitte senden Sie den Exmatrikulationsantrag mit Tastatur ausgefüllt per E-Mail zu.

Bitte regeln Sie noch offen stehende Angelegenheiten mit der Universitätsbibliothek und dem Studierendenwerk sowie ggf. Ihrem Fachbereich direkt. So vermeiden Sie spätere Nachfragen (z. B. zur Rückgabe von Büchern, Schlüsseln etc.).

Wenn Sie schon für das kommende Semester zurückgemeldet sind, fügen Sie der E-Mail mit dem Exmatrikulationsantrag bitte ein Foto Ihres Studierendenausweises bei. Sollte dieser bereits für das Folgesemester validiert sein, müssen Sie uns den Ausweis entweder per Post schicken oder im SSC vorlegen, damit wir die Gültigkeit korrigieren können.

Für Fernstudierende ist ein persönliches Erscheinen nicht notwendig.

Exmatrikulieren Sie sich auf Antrag bis zum 30.04. bzw. 31.10., haben Sie die Möglichkeit Ihre bereits gezahlten Studienkosten für das Semester zurückzufordern.

Dafür verwenden Sie bitte den Antrag auf Rückerstattung und reichen diesen bis spätestens 30.04. bzw. 31.10. ein.

Wichtig: bei einer Exmatrikulation im neuen Semester bleiben die Fach- bzw. Hochschulsemester des neuen Semesters bestehen.

Standort Landau

Die Exmatrikulation erfolgt i.d.R. zum Semesterende. Wenn Sie an eine andere Hochschule wechseln möchten, oder sonstige Gründe eine sofortige Exmatrikulation erforderlich machen, kann die Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung beantragt werden.

Sollten Sie exmatrikuliert worden sein, dann beachten Sie bitte, dass Sie sich nur bis zum Tag der Exmatrikulation (i. d. R. 31.03. oder 30.09.) einloggen können.

Bitte beachten: Nach der Exmatrikulation haben Sie keinen Zugriff mehr auf KLIPS.

Sie haben die Möglichkeit die Exmatrikulation jederzeit während des Semesters vorzunehmen (das Datum können Sie selbst bestimmen, eine rückwirkende Exmatrikulation ist jedoch nicht möglich).

Bitte senden Sie den Exmatrikulationsantrag ausgefüllt per E-Mail an das Studierendensekretariat.

Neben dem Antrag zur Exmatrikulation benötigen wir von der Unibibliothek den Entlastungsschein. Dieser wird von der Universitätbibliothek direkt an das Studierendensekretariat gesendet.

Ebenso müssen Sie bei Exmatrikulationen im laufenden Semester Ihre UniCard an das Studierendensekretariat Landau zurücksenden.

Nachdem das Prüfungsamt dem Studierendensekretariat mitgeteilt hat, dass Ihr Studium beendet ist, werden Sie vom Studierendensekretariat angeschrieben.

Anschließend können Sie bis Semesterende einen Antrag auf Exmatrikulation beim Studierendensekretariat Landau stellen.

Achten Sie daher immer auf gültige Emailadresse und gültige Postadresse. Bei Änderungen der Adressen, können Sie die Änderung in KLIPS hinterlegen.

Die automatische Exmatrikulation („von Amts wegen“) erfolgt nur zum Ende des Semesters. 

In folgenden Fällen werden Sie automatisch exmatrikuliert:

  • wenn Sie sich nicht für das nächste Semester rückmelden (keine Zahlung des Semesterbeitrags)
  • wenn Sie Ihren Prüfungsanspruch verloren haben

Exmatrikulieren Sie sich auf Antrag bis zum 30.04. bzw. 31.10., haben Sie die Möglichkeit Ihre bereits gezahlten Studienkosten für das Semester zurückzufordern.

Dafür verwenden Sie bitte den Antrag auf Rückerstattung und reichen diesen bis spätestens 30.04. bzw. 31.10. ein.

Wichtig: bei einer Exmatrikulation im neuen Semester bleiben die Fach- bzw. Hochschulsemester des neuen Semesters bestehen.