Übergang vom Bachelor zum Master

Standort Kaiserslautern

Wenn Sie in einem Bachelorstudiengang an der RPTU eingeschrieben sind und in einen Masterstudiengang wechseln möchten, müssen Sie die Umschreibung in den Masterstudiengang über unser Bewerbungsportal beantragen.

Welche Unterlagen Sie mit dem Antrag vorlegen müssen, richtet sich nach dem Studiengang, für den Sie sich bewerben möchten. Bitte lesen Sie dafür die jeweilige Masterprüfungsordnung oder wenden Sie sich an die Fachstudienberatung im betreffenden Fachbereich.

Der Antrag ist innerhalb der geltenden Bewerbungsfristen mit den erforderlichen Unterlagen im Bewerbungsportal zu stellen.  

Grundsätzlich ist für den Zugang zu einem Masterstudiengang ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (in der Regel ein Bachelorabschluss) erforderlich. Darüber hinaus kann die Aufnahme des Masterstudiums von weiteren besonderen Zugangsvoraussetzungen abhängig gemacht werden.

In einigen Fachbereichen wird ein Eignungsfeststellungsverfahren zur Überprüfung der fachlichen und persönlichen Eignung für die Zulassung zum Masterstudium durchgeführt.


Detaillierte Informationen über die Zugangsvoraussetzungen erhalten Sie in der jeweiligen Masterprüfungsordnung oder können Sie bei der Fachstudienberatung im betreffenden Fachbereich erfragen.

Es gibt auch zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge an der RPTU. In diesen Fällen wird nach Überprüfung der fachlichen Eignung ein Auswahlverfahren durchgeführt, sofern mehr Bewerbende die Zugangsvoraussetzungen zum Masterstudium erfüllen, als Studienplätze vorhanden sind. Ob es sich bei dem von Ihnen gewünschten Studiengang um einen zulassungsfreien oder zulassungsbeschränkten Masterstudiengang handelt, können Sie der Übersicht zu den Studiengängen entnehmen.

Nach § 19 Abs. 3 Hochschulgesetz und den Bestimmungen der jeweiligen Masterprüfungsordnung bzw. der Allgemeinen Masterprüfungsordnung kann in Ausnahmefällen das Masterstudium bereits aufgenommen werden, wenn bis zum erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiums lediglich noch eine bestimmte Anzahl an ECTS zu erbringen sind. Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Doppeleinschreibung möglich ist, können Sie aus der jeweiligen Masterprüfungsordnung bzw. der Allgemeinen Masterprüfungsordnung entnehmen.

Wenn Sie Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beziehen, sollten Sie sich dringend über die Auswirkungen der Doppeleinschreibung auf den BAföG-Bezug bei der Abteilung BAföG und Stipendien informieren.

Für eine Einschreibung, sowohl in den Bachelor- also auch in den Masterstudiengang (Doppeleinschreibung), ist ein Antrag über unser Bewerbungsportal innerhalb der Bewerbungsfristen zu stellen.

Nach Eingang Ihres Antrags überprüft das Prüfungsamt, ob ausreichend Leistungspunkte als Voraussetzungen für die Doppeleinschreibung erbracht wurden und leitet diese Information ans Studierendensekretariat zur weiteren Bearbeitung weiter.

Für den Fall dass noch relevante Nachweise bei Antragstellung ausstehen, können diese für die Doppeleinschreibung berücksichtigt werden, sofern sie bis einschließlich Vorlesungsbeginn des geplanten Semesters der Doppeleinschreibung abgeleistet wurden. Nachweise und Leistungen die nach diesem Tag erbracht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. Dies trifft auch auf eventuell notwendige Ergänzungsprüfungen zu. Sie erhalten für den Fall, dass für Sie die Doppeleinschreibung vorgenommen werden kann, ein Schreiben, in dem Ihnen auch mitgeteilt wird bis wann Sie den Abschluss des Bachelorstudiengangs nachweisen müssen.

Standort Landau

Allgemein bewerben Sie sich über unser Bewerbungsportal auf einen Wechsel Ihres Studienganges.

Die Doppeleinschreibung, auch zusätzliche Einschreibung genannt, kann nur für ein Semester beantragt werden. Die zusätzliche Einschreibung im Lehramt erfolgt ebenso über unser Bewerbungsportal.

Bitte beachten Sie: Für eine Doppeleinschreibung muss die Bachelorarbeit bis zum Ende des laufenden Semesters (31.03./30.09.) bei dem Prüfungsamt angemeldet werden. Eine fehlende Anmeldung hat zur Folge, dass die Einschreibung in den Masterstudiengang rückwirkend aufgehoben werden muss. 

Die noch ausstehenden Leistungen aus dem Bachelorstudiengang sowie dessen Abschluss müssen im Laufe der Doppeleinschreibung  (bis zum 31.03./30.09.) erbracht und bis spätesten 30.04. / 31.10. nachgewiesen werden.

Die RPTU hält nicht alle Veranstaltungen und Prüfungen in jedem Semester vor bzw. hält sie nicht überschneidungsfrei zu anderen Pflichtveranstaltungen vor. Nach den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt auch in diesen Fällen die Exmatrikulation von Amts wegen aus dem Masterstudiengang. 

Die Doppeleinschreibung kann man im entsprechenden Semester über KLIPS erkennen (Sperrvermerk 36 - Übergang BA-MA). Bzw. erkennen  Sie die Umschreibung an der Statusänderung Ihrer Bewerbung im Bewerberportal. Eine separate Benachrichtigung hierüber wird nicht versandt. 

Sofern Sie Ihren Bachelor of Education bereits abgeschlossen haben, können Sie über unser Bewerbungsportal einen Antrag für den Masterstudiengang stellen.